Versteigerungsbedingungen
- Die Versteigerung erfolgt freiwillig, im eigenen Namen
und für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis und ist öffentlich im Sinne der
§§ 383 III, 474 12 BGB. Eigenware ist mit (100) gekennzeichnet.
- Die angegebenen Preise sind Schätzpreise in EURO,
keine Limite. Der Ausruf erfolgt in der Regel zu 2/3 des Katalogpreises.
Gebote darunter haben keine Aussicht auf Erfolg. Der Versteigerer kann außerhalb
der Reihenfolge versteigern oder Nummern zurückziehen, wenn dies aus
begründetem Anlass notwendig ist.
- Gesteigert wird in EURO um jeweils etwa 5 bis 10 % des vorangegangenen
Gebotes. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden.
- Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 16 %
erhoben. Antiquaren und Buchhändlern, Kunst- und Antiquitätenhändlern, die einem
berufsständischen Verband angehören, wird bei Zahlung binnen zwei Wochen (ab
Rechnungsdatum) ein Kollegennachlass von 3 % eingeräumt.
Bei Nutzung des sogenannten Live-Bietens über
Auktionsplattformen werden zusätzlich 3% Fremdgebühren in Rechnung gestellt.
Dem Rechnungspreis (Zuschlag plus Aufgeld) wird bei
Büchern die gesetzliche ermäßigte Mehrwertsteuer von zurzeit 5 % hinzugerechnet.
Bei Antiquitäten, Autographen, Handschriften,
Fotografien, Kunstgegenständen, Landkarten, Ansichten, Graphiken, Zeichnungen
und Gemälden wird auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld 16% Mehrwertsteuer
erhoben.
- Die Mehrwertsteuer entfällt bei Auslieferung in
Drittländer (d. h. in Staaten die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft
sind), wenn der Versand der ersteigerten Ware durch uns erfolgt, oder der
amtliche Nachweis der Ausfuhr und gegebenenfalls der Einfuhr in das Ausland
erbracht wird. Käufer aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft unterliegen
der deutschen Mehrwertsteuer. Händlern aus EG-Ländern wird die Mehrwertsteuer
nur dann erstattet bzw. nicht berechnet, wenn sie ihre europäische USt.-IdNr.
bei Auftragserteilung schriftlich bekannt geben.
- Der Zuschlag verpflichtet zu Abnahme und Zahlung. Bei
Unklarheiten über den Zuschlag wird die Nummer erneut angeboten. Geben mehrere
Bieter ein gleich hohes Gebot ab und ist keiner zu einem höheren Gebot bereit,
entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die
Nummer erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot
übersehen worden ist. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des
Objekts stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die
dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen
zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit
geleistet worden ist.
- Mit der Erteilung des Zuschlages übernimmt die Gefahr
für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigung der Ersteigerer. Das Eigentum
an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang
an den Erwerber über.
- Die Auslieferung der ersteigerten Ware erfolgt am Tage
der Auktion in den Geschäftsräumen des Sächsischen Auktionshauses im Alten
Rathaus (Markt 1), jeweils nur gegen Barzahlung oder Bezahlung mit EC-Karte (Zahlung
mit Kreditkarte oder Scheck ist nicht möglich). Die Aufbewahrung erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung
ausgeführt und erfolgt grundsätzlich als DHL-Paket. Bei Versand trägt der
Ersteigerer in jedem Falle die Kosten für Porto, Verpackung und Versicherung.
Graphische Blätter unter Glas und Rahmen werden grundsätzlich ohne Glas und
Rahmen verschickt. Besteht der Käufer auf Versand mit Glas und Rahmen trägt
er den etwaigen Schaden.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme der Ware. Wird
innerhalb von 2 Wochen nach der Auktion keine Zahlung geleistet, ist der Versteigerer
berechtigt, ohne weitere Befristung den aus der Versteigerung entstandenen
Kaufvertrag zu annullieren, Verzugszinsen zu berechnen und von dem Ersteigerer
wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Wird die Ware auf einer
weiteren Auktion angeboten, trägt der Schuldner die Kosten sowie bei einem
Mindererlös den Differenzbetrag. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch,
von weiteren Auktionen bleibt er ausgeschlossen.
- Alle während und unmittelbar nach der Auktion
ausgeschriebenen Rechnungen tragen den Vermerk: "Irrtum vorbehalten".
Sie werden nachgeprüft und gegebenenfalls berichtigt.
- Alle Gegenstände, die zur Versteigerung gelangen,
können zu den angegebenen Zeiten in unseren Geschäftsräumen besichtigt und
geprüft werden.
- Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind
ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum
Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem
Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne und
keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben. Ansprüche des Käufers
gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Reklamationen
sollten innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden,
jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach dem Auktionstermin. Bei
rechtzeitig vorgetragenen, begründeten Mängelrügen ist der Versteigerer
bereit - innerhalb der Verjährungsfrist von einem Jahr - seine Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Sollte dies
erfolgreich sein, erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt
Aufgeld. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden,
gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer
fiele grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
- Bei schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen
zwischen Kennwort und Nummer die Nummer maßgebend. Telefonische Aufträge müssen
schriftlich bestätigt werden, da die Folgen einer unrichtigen Übermittlung zu
Lasten des Auftraggebers gehen. Da die Auktion nicht in unseren Räumen
stattfindet, können Ferngebote, die später als 16 Stunden vor dem angesetzten
Auktionsbeginn eingehen, von uns nicht berücksichtigt werden. Telefon- und Livebieter
sollten ein als solches gekennzeichnetes Sicherungsgebot abgeben, da das
Auktionshaus für das Zustandekommen einer störungsfreien Telefon- oder Internetverbindung
nicht einsteht.
- Gegenstände aus der Zeit von 1933 bis 1945, mit darin
enthaltenen zeitgeschichtlichen oder militär-historischen Darstellungen und
Inhalten, werden nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr
verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der
wissenschaftlichen und kulturhistorischen Forschung usw. (§ 86 StGB) verkauft.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in jedem Falle
Leipzig. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen
Kaufrechts sowie des Fernabsatzgesetzes finden keine Anwendung.
- Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung
dieser Versteigerungsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für Verkäufe
aus diesem Katalog nach der Versteigerung. Sollte eine der Versteigerungsbedingungen
teilweise oder ganz unwirksam sein, bleiben alle anderen Bedingungen davon
unberührt.
Für Sächsisches Auktionshaus: Christian Wend (Der Versteigerer).