Versteigerungsbedingungen


  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig, im eigenen Namen und für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis und ist öffentlich im Sinne der §§ 383 III, 474 12 BGB. Eigenware ist mit (100) gekennzeichnet.
  2. Die angegebenen Preise sind Schätzpreise in EURO, keine Limite. Der Ausruf erfolgt in der Regel zu 2/3 des Katalogpreises. Gebote darunter  haben keine Aussicht auf Erfolg. Der Versteigerer kann außerhalb der Reihenfolge versteigern oder Nummern zurückziehen, wenn dies aus begründetem Anlass notwendig ist.
  3. Gesteigert wird in EURO um jeweils etwa 5 bis 10 % des vorangegangenen Gebotes. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden.                                    
  4. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 16 % erhoben. Antiquaren und Buchhändlern, Kunst- und Antiquitätenhändlern, die einem berufsständischen Verband angehören, wird bei Zahlung binnen zwei Wochen (ab Rechnungsdatum) ein Kollegennachlass von 3 % eingeräumt.
    Bei Nutzung des sogenannten Live-Bietens über Auktionsplattformen werden zusätzlich 3% Fremdgebühren in Rechnung gestellt.
    Dem Rechnungspreis (Zuschlag plus Aufgeld) wird bei Büchern die gesetzliche ermäßigte Mehrwertsteuer von zurzeit 7 % hinzugerechnet.
    Bei Antiquitäten, Autographen, Handschriften, Fotografien, Kunstgegenständen, Landkarten, Ansichten, Graphiken, Zeichnungen und Gemälden wird auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld 19% Mehrwertsteuer erhoben.
  5. Die Mehrwertsteuer entfällt bei Auslieferung in Drittländer (d. h. in Staaten die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft sind), wenn der Versand der ersteigerten Ware durch uns erfolgt, oder der amtliche Nachweis der Ausfuhr und gegebenenfalls der Einfuhr in das Ausland erbracht wird. Käufer aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. Händlern aus EG-Ländern wird die Mehrwertsteuer nur dann erstattet bzw. nicht berechnet, wenn sie ihre europäische USt.-IdNr. bei Auftragserteilung schriftlich bekannt geben.
  6. Der Zuschlag verpflichtet zu Abnahme und Zahlung. Bei Unklarheiten über den Zuschlag wird die Nummer erneut angeboten. Geben mehrere Bieter ein gleich hohes Gebot ab und ist keiner zu einem höheren Gebot bereit, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Nummer erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Objekts stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
  7. Mit der Erteilung des Zuschlages übernimmt die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigung der Ersteigerer. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.
  8. Die Auslieferung der ersteigerten Ware erfolgt am Tage der Auktion in den Geschäftsräumen des Sächsischen Auktionshauses im Alten Rathaus (Markt 1), jeweils nur gegen Barzahlung oder Bezahlung mit EC-Karte (Zahlung mit Kreditkarte oder Scheck ist nicht möglich). Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung ausgeführt und erfolgt grundsätzlich als DHL-Paket. Bei Versand trägt der Ersteigerer in jedem Falle die Kosten für Porto, Verpackung und Versicherung. Graphische Blätter unter Glas und Rahmen werden grundsätzlich ohne Glas und Rahmen verschickt. Besteht der Käufer auf Versand mit Glas und Rahmen trägt er den etwaigen Schaden.
  9. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme der Ware. Wird innerhalb von 2 Wochen nach der Auktion keine Zahlung geleistet, ist der Versteigerer berechtigt, ohne weitere Befristung den aus der Versteigerung entstandenen Kaufvertrag zu annullieren, Verzugszinsen zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Wird die Ware auf einer weiteren Auktion angeboten, trägt der Schuldner die Kosten sowie bei einem Mindererlös den Differenzbetrag. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch, von weiteren Auktionen bleibt er ausgeschlossen.
  10. Alle während und unmittelbar nach der Auktion ausgeschriebenen Rechnungen tragen den Vermerk: "Irrtum vorbehalten". Sie werden nachgeprüft und gegebenenfalls berichtigt.
  11. Alle Gegenstände, die zur Versteigerung gelangen, können zu den angegebenen Zeiten in unseren Geschäftsräumen besichtigt und geprüft werden.
  12. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne und keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Reklamationen sollten innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach dem Auktionstermin. Bei rechtzeitig vorgetragenen, begründeten Mängelrügen ist der Versteigerer bereit - innerhalb der Verjährungsfrist von einem Jahr - seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Sollte dies erfolgreich sein, erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele grobe Fahrlässigkeit  oder Vorsatz zur Last.
  13. Bei schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen zwischen Kennwort und Nummer die Nummer maßgebend. Telefonische Aufträge müssen schriftlich bestätigt werden, da die Folgen einer unrichtigen Übermittlung zu Lasten des Auftraggebers gehen. Da die Auktion nicht in unseren Räumen stattfindet, können Ferngebote, die später als 16 Stunden vor dem angesetzten Auktionsbeginn eingehen, von uns nicht berücksichtigt werden. Telefon- und Livebieter sollten ein als solches gekennzeichnetes Sicherungsgebot abgeben, da das Auktionshaus für das Zustandekommen einer störungsfreien Telefon- oder Internetverbindung nicht einsteht.
  14. Gegenstände aus der Zeit von 1933 bis 1945, mit darin enthaltenen zeitgeschichtlichen oder militär-historischen Darstellungen und Inhalten, werden nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kulturhistorischen Forschung usw. (§ 86 StGB) verkauft.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in jedem Falle Leipzig. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabsatzgesetzes finden keine Anwendung.
  16. Da es sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung handelt, gelten die verstärkten Gewährleistungsrechte des Verbrauchsgüterkaufs hier nicht (§ 474 Absatz 2 BGB).
  17. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für Verkäufe aus diesem Katalog nach der Versteigerung. Sollte eine der Versteigerungsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein, bleiben alle anderen Bedingungen davon unberührt.

Für Sächsisches Auktionshaus: Christian Wend (Der Versteigerer).